§ 81b Stmk. JagdG 1986 (weggefallen)

Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.12.9999
Soweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form§ 81b Stmk.

Anm JagdG 1986 seit 31.08.2025 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 45/2010, LGBl. Nr. 9/2015

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 06.02.2015 bis 31.08.2025
Soweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form§ 81b Stmk.

Anm JagdG 1986 seit 31.08.2025 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 45/2010, LGBl. Nr. 9/2015

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