§ 31 StGFG (weggefallen)

Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen§ 31 StGFG seit 31.12.2016 weggefallen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl. I Nr. 745/1996, in der Fassung BGBl. I Nr. 81/2013

2.

Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, BGBl. I Nr. 81/2013

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2016
(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen§ 31 StGFG seit 31.12.2016 weggefallen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl. I Nr. 745/1996, in der Fassung BGBl. I Nr. 81/2013

2.

Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, BGBl. I Nr. 81/2013

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