§ 13 Stmk. GWG 1971

Steiermärkisches Gemeindewasserleitungsgesetz 1971

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.04.2023 bis 31.12.9999
(1) Die Neufassung der Überschrift des Abschnittes I, des § 1 Abs. 1, des § 3 Abs. 2 und des § 11a durch die Novelle LGBl. Nr. 82/1995 ist am 1. Dezember 1995 in Kraft getreten.

(2) Die Neufassung des § 8 Abs. 1 und 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 7/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 149/2016 tritt § 5 Abs. 2 und 7 mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 7/2002, LGBl. Nr. 149/2016, LGBl. Nr. 27/2023

Stand vor dem 07.04.2023

In Kraft vom 21.12.2016 bis 07.04.2023
(1) Die Neufassung der Überschrift des Abschnittes I, des § 1 Abs. 1, des § 3 Abs. 2 und des § 11a durch die Novelle LGBl. Nr. 82/1995 ist am 1. Dezember 1995 in Kraft getreten.

(2) Die Neufassung des § 8 Abs. 1 und 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 7/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 149/2016 tritt § 5 Abs. 2 und 7 mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 7/2002, LGBl. Nr. 149/2016, LGBl. Nr. 27/2023

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