§ 17 StFanlG 2016 (weggefallen)

Steiermärkisches Feuerungsanlagengesetz 2016 – StFanlG 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.10.2021 bis 31.12.9999
Beim Einbau und bei der Aufstellung von Wärmeerzeugern für Zentralheizungsanlagen ist durch eine entsprechende Heizlastberechnung sicherzustellen, dass die Nennwärmeleistung die zu erwartende Heizlast des Gebäudes nicht oder nur geringfügig überschreitet§ 17 StFanlG 2016 seit 08.10.2021 weggefallen.

Stand vor dem 08.10.2021

In Kraft vom 01.06.2016 bis 08.10.2021
Beim Einbau und bei der Aufstellung von Wärmeerzeugern für Zentralheizungsanlagen ist durch eine entsprechende Heizlastberechnung sicherzustellen, dass die Nennwärmeleistung die zu erwartende Heizlast des Gebäudes nicht oder nur geringfügig überschreitet§ 17 StFanlG 2016 seit 08.10.2021 weggefallen.

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