§ 31 Stmk. ElWOG 2005 Versorgung über Direktleitungen

Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2007 bis 31.12.9999

Erzeugerinnen/Erzeuger und Netzbetreiberinnen/NetzbetreiberElektrizitätsversorgungsunternehmen sind berechtigt, Netzzugangsberechtigte, ihre eigenen Betriebsstättenzur Errichtung und Konzernunternehmen überzum Betrieb von Direktleitungen zu versorgenberechtigt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/2007

Stand vor dem 20.04.2007

In Kraft vom 17.08.2005 bis 20.04.2007

Erzeugerinnen/Erzeuger und Netzbetreiberinnen/NetzbetreiberElektrizitätsversorgungsunternehmen sind berechtigt, Netzzugangsberechtigte, ihre eigenen Betriebsstättenzur Errichtung und Konzernunternehmen überzum Betrieb von Direktleitungen zu versorgenberechtigt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/2007

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