§ 3 Stmk. BG

Steiermärkisches Bezügegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999

Der Bezug eines Mitgliedes des Steiermärkischen Landtages entspricht dem Bezug eines Mandatars des Bundesrates unter Zugrundelegung des jeweiligen Gehaltes eines Landesbeamten der Allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6, einschließlich der Sonderzahlungen und Teuerungszulagen nach dem Ansatz für das Jahr 1993.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/1997

Stand vor dem 31.12.1993

In Kraft vom 02.07.1972 bis 31.12.1993

Der Bezug eines Mitgliedes des Steiermärkischen Landtages entspricht dem Bezug eines Mandatars des Bundesrates unter Zugrundelegung des jeweiligen Gehaltes eines Landesbeamten der Allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6, einschließlich der Sonderzahlungen und Teuerungszulagen nach dem Ansatz für das Jahr 1993.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/1997

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