§ 41m Stmk. BG Entfall der Anpassung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2011

Steiermärkisches Bezügegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999

Die in § 27 vorgesehene Anwendung des § 43 des St. PG 2009 entfällt bis 31. Dezember 2011.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 21/2011, LGBl. Nr. 74/2011

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.2011

Die in § 27 vorgesehene Anwendung des § 43 des St. PG 2009 entfällt bis 31. Dezember 2011.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 21/2011, LGBl. Nr. 74/2011

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