§ 13a Stmk. BS 1976 (weggefallen)

Steiermärkisches Berg- und Schiführergesetz 1976

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
Die vorübergehende und gelegentliche Ausübung der Tätigkeit als Berg- und Schiführer richtet sich nach dem Steiermärkischen Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen – StGAB in der jeweils geltenden Fassung§ 13a Stmk.

Anm BS 1976 seit 31.12.2022 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2008

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 25.07.2008 bis 31.12.2022
Die vorübergehende und gelegentliche Ausübung der Tätigkeit als Berg- und Schiführer richtet sich nach dem Steiermärkischen Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen – StGAB in der jeweils geltenden Fassung§ 13a Stmk.

Anm BS 1976 seit 31.12.2022 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2008

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