§ 19 St-AG Verweise

Steiermärkisches Archivgesetz – StAG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.2018 bis 31.12.9999

(1) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassung zu verstehen:

1.

Bundesarchivgesetz, BGBl. I Nr. 192/1999BGBl. I Nr. 162/1999, in der Fassung BGBl. I Nr. 32/2018,

2.

Datenschutzgesetz 2000Denkmalschutzgesetz, BGBl. I Nr. 165/1999BGBl. Nr. 533/1923, in der Fassung BGBl. I Nr. 133/2009BGBl. I Nr. 92/2013.

3. Denkmalschutzgesetz, BGBl. I Nr. 533/1923, in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2008.

(2) Verweise auf Vorschriften der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018

Stand vor dem 09.07.2018

In Kraft vom 13.06.2013 bis 09.07.2018

(1) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassung zu verstehen:

1.

Bundesarchivgesetz, BGBl. I Nr. 192/1999BGBl. I Nr. 162/1999, in der Fassung BGBl. I Nr. 32/2018,

2.

Datenschutzgesetz 2000Denkmalschutzgesetz, BGBl. I Nr. 165/1999BGBl. Nr. 533/1923, in der Fassung BGBl. I Nr. 133/2009BGBl. I Nr. 92/2013.

3. Denkmalschutzgesetz, BGBl. I Nr. 533/1923, in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2008.

(2) Verweise auf Vorschriften der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018

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