§ 114 Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 73 § 114 des AVG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Entscheidung über die Berufung gegen eine Suspendierung diese Frist einen Monat beträgtStmk. L-DBR seit 31.12.2013 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2003 bis 31.12.2013
§ 73 § 114 des AVG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Entscheidung über die Berufung gegen eine Suspendierung diese Frist einen Monat beträgtStmk. L-DBR seit 31.12.2013 weggefallen.

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