§ 6g StPFöLVG (weggefallen)

Parteienförderungs-Verfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2025 bis 31.12.9999
Die in diesem Abschnitt geregelten Angelegenheiten der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches§ 6g StPFöLVG seit 22.12.2025 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 174/2013

Stand vor dem 22.12.2025

In Kraft vom 01.01.2014 bis 22.12.2025
Die in diesem Abschnitt geregelten Angelegenheiten der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches§ 6g StPFöLVG seit 22.12.2025 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 174/2013

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