§ 17 Stmk. NPG Inkrafttreten von Novellen

Nationalparkgesetz Gesäuse

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.07.2017 bis 31.12.9999

(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 8 Abs. 2 Z 3, des § 9 Abs. 3 letzter Satz und des § 14 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 71/2017 tritt § 15 Abs. 1 Z. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2017, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 71/2017

Stand vor dem 28.07.2017

In Kraft vom 01.10.2013 bis 28.07.2017

(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 8 Abs. 2 Z 3, des § 9 Abs. 3 letzter Satz und des § 14 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 71/2017 tritt § 15 Abs. 1 Z. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2017, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 71/2017

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