§ 12 St-LAG Inkrafttreten

Lustbarkeitsabgabegesetz 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.12.2015 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2003 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) Die Änderung des § 9 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 12/2010 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

(4) Die Änderung des § 4 Abs. 5 Z 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 84/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Oktober 2010, in Kraft.

(5) Die Änderung des § 1 Abs. 2 Z 3, des § 4 Abs. 5 Z 4 und des § 10 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 34/2011 tritt mit 18. Februar 2011 in Kraft.

(6) Verordnungen aufgrund der Novelle LGBl. Nr. 34/2011 können rückwirkend frühestens mit dem in Abs. 5 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(7) Die Änderung des § 1 Abs. 2 Z 3, § 2 letzter Satz und § 4 Abs. 5 Z 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 44/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Mai 2013, in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.

(8) Die Änderung der Überschrift des § 1, des § 1 Abs. 1und 2 Z 1, § 2, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 3, der §§ 7 und 9 Abs. 1 sowie des § 10 durch die Novelle LGBl. Nr. 44/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Mai 2013, in Kraft.

(9) Verordnungen auf Grund der Novelle LGBl. Nr. 44/2013 können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 7 und 8 genannten Inkrafttretenszeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(10) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 118/2015 treten § 1 Abs. 2, § 2, § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 5 und § 10 mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2010, LGBl. Nr. 84/2010, LGBl. Nr. 34/2011, LGBl. Nr. 44/2013

Stand vor dem 09.12.2015

In Kraft vom 06.04.2013 bis 09.12.2015

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2003 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) Die Änderung des § 9 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 12/2010 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

(4) Die Änderung des § 4 Abs. 5 Z 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 84/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Oktober 2010, in Kraft.

(5) Die Änderung des § 1 Abs. 2 Z 3, des § 4 Abs. 5 Z 4 und des § 10 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 34/2011 tritt mit 18. Februar 2011 in Kraft.

(6) Verordnungen aufgrund der Novelle LGBl. Nr. 34/2011 können rückwirkend frühestens mit dem in Abs. 5 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(7) Die Änderung des § 1 Abs. 2 Z 3, § 2 letzter Satz und § 4 Abs. 5 Z 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 44/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Mai 2013, in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.

(8) Die Änderung der Überschrift des § 1, des § 1 Abs. 1und 2 Z 1, § 2, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 3, der §§ 7 und 9 Abs. 1 sowie des § 10 durch die Novelle LGBl. Nr. 44/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Mai 2013, in Kraft.

(9) Verordnungen auf Grund der Novelle LGBl. Nr. 44/2013 können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 7 und 8 genannten Inkrafttretenszeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(10) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 118/2015 treten § 1 Abs. 2, § 2, § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 5 und § 10 mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2010, LGBl. Nr. 84/2010, LGBl. Nr. 34/2011, LGBl. Nr. 44/2013

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