§ 85 LWK-WO

Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.07.2020 bis 31.12.9999

(1) Verweise in dieser Verordnung auf andere Landesgesetze und verordnungenVerordnungen sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu vestehen.

(2) Der Verweis in dieser Verordnung auf das Gebührenanspruchsgesetz 1975, BGBl. Nr. 136, ist als Verweis auf die Fassung BGBl. I Nr. 71/2014 zu verstehen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 70/2015, LGBl. Nr. 67/2020

Stand vor dem 23.07.2020

In Kraft vom 23.09.2015 bis 23.07.2020

(1) Verweise in dieser Verordnung auf andere Landesgesetze und verordnungenVerordnungen sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu vestehen.

(2) Der Verweis in dieser Verordnung auf das Gebührenanspruchsgesetz 1975, BGBl. Nr. 136, ist als Verweis auf die Fassung BGBl. I Nr. 71/2014 zu verstehen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 70/2015, LGBl. Nr. 67/2020

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