Art. 79 St-L-VG

Landes-Verfassungsgesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.10.2010 bis 31.08.2025

Das Petitions- sowie das Auskunfts- und Beschwerderecht stehen auch gegenüber den Organen der Gemeinde zu. Die Art. 76 und 77 sind sinngemäß anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.10.2010 bis 31.08.2025

Das Petitions- sowie das Auskunfts- und Beschwerderecht stehen auch gegenüber den Organen der Gemeinde zu. Die Art. 76 und 77 sind sinngemäß anzuwenden.

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