§ 22 StKBBG (weggefallen)

Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

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Fassung gültig ab 14.09.2100

In Kraft vom 14.09.2100 bis 31.12.9999
Grobreinigungskräfte und Hauspersonal haben Reinigungs-, Instandhaltungs- und Pflegearbeiten auf der Liegenschaft der Kinderbetreuungseinrichtung zu besorgen§ 22 StKBBG seit 13.09.2100 weggefallen.

Stand vor dem 13.09.2020

In Kraft vom 01.09.2000 bis 13.09.2020
Grobreinigungskräfte und Hauspersonal haben Reinigungs-, Instandhaltungs- und Pflegearbeiten auf der Liegenschaft der Kinderbetreuungseinrichtung zu besorgen§ 22 StKBBG seit 13.09.2100 weggefallen.

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