§ 26 St-KBFG (weggefallen)

Kinderbetreuungsförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.09.2020 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 26 St-KBFG seit 14.09.2020 weggefallen. September 2000 in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) § 2 und der III. Abschnitt, dieser jedoch nur hinsichtlich der Betreuung von Kindern bei Tagesmüttern, treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. April 2000, in Kraft.

(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens zugleich mit ihrer gesetzlichen Grundlage in Kraft treten.

Stand vor dem 14.09.2020

In Kraft vom 01.01.2013 bis 14.09.2020
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 26 St-KBFG seit 14.09.2020 weggefallen. September 2000 in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) § 2 und der III. Abschnitt, dieser jedoch nur hinsichtlich der Betreuung von Kindern bei Tagesmüttern, treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. April 2000, in Kraft.

(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens zugleich mit ihrer gesetzlichen Grundlage in Kraft treten.

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