Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz (StSHG-RSVO) Fundstelle (weggefallen)

Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.07.2021 bis 31.12.9999
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Dezember 2012 über die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz (StSHG-RSVO)
Stammfassung: LGBl. Nr. 118/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 Abs Fundstelle seit 01.07.2021 weggefallen. 8 und 10 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 29/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 10/2012, wird verordnet:

Stand vor dem 01.07.2021

In Kraft vom 01.01.2013 bis 01.07.2021
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Dezember 2012 über die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz (StSHG-RSVO)
Stammfassung: LGBl. Nr. 118/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 Abs Fundstelle seit 01.07.2021 weggefallen. 8 und 10 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 29/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 10/2012, wird verordnet:

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten