§ 7 GeORegVo 2016 (weggefallen)

Geschäftsordnung Regionalvorstand 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Der Regionalvorstand als Gesamtgremium hat die Möglichkeit, Ausschüsse einzusetzen§ 7 GeORegVo 2016 seit 31.12.2017 weggefallen. Die Ausschüsse leisten Vorarbeiten zu den einzelnen Sachbereichen für das Gesamtgremium und besorgen jene Aufgaben, die ihnen das Gesamtgremium zur selbständigen Erledigung überträgt. Derartigen Ausschüssen können auch Personen angehören, die nicht Mitglied des Regionalvorstandes sind.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 14.04.2016 bis 31.12.2017
Der Regionalvorstand als Gesamtgremium hat die Möglichkeit, Ausschüsse einzusetzen§ 7 GeORegVo 2016 seit 31.12.2017 weggefallen. Die Ausschüsse leisten Vorarbeiten zu den einzelnen Sachbereichen für das Gesamtgremium und besorgen jene Aufgaben, die ihnen das Gesamtgremium zur selbständigen Erledigung überträgt. Derartigen Ausschüssen können auch Personen angehören, die nicht Mitglied des Regionalvorstandes sind.

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