§ 41 GeoLT 2005 (weggefallen)

Geschäftsordnung des Landtages Steiermark 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.06.2015 bis 31.12.9999
Bei Beratung eines Tagesordnungspunktes kann von zwei Abgeordneten unterfertigt der schriftliche Antrag auf Vertagung, Zurückstellung an den Ausschuss oder Zuweisung an einen anderen Ausschuss gestellt -werden§ 41 GeoLT 2005 seit 15.06.2015 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/2008, LGBl. Nr. 8/2012

Stand vor dem 15.06.2015

In Kraft vom 01.05.2008 bis 15.06.2015
Bei Beratung eines Tagesordnungspunktes kann von zwei Abgeordneten unterfertigt der schriftliche Antrag auf Vertagung, Zurückstellung an den Ausschuss oder Zuweisung an einen anderen Ausschuss gestellt -werden§ 41 GeoLT 2005 seit 15.06.2015 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/2008, LGBl. Nr. 8/2012

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