§ 81a GeoLT 2005 Übergangsbestimmung zur Novelle

Geschäftsordnung des Landtages Steiermark 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.10.2010 bis 31.12.9999

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 91/2008 bestehenden Dienstverhältnisse der Bediensteten der Direktion des Landtages bleiben unter denselben Bedingungen weiter bestehen, jedoch mit der Maßgabe, dass diese als Dienstverhältnisse unter der Diensthoheit der Präsidentin/des Präsidenten des Landtages gelten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2008, LGBl. Nr. 77/2010

Stand vor dem 19.10.2010

In Kraft vom 01.10.2008 bis 19.10.2010

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 91/2008 bestehenden Dienstverhältnisse der Bediensteten der Direktion des Landtages bleiben unter denselben Bedingungen weiter bestehen, jedoch mit der Maßgabe, dass diese als Dienstverhältnisse unter der Diensthoheit der Präsidentin/des Präsidenten des Landtages gelten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2008, LGBl. Nr. 77/2010

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