Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2010 (StFlUGV 2010) Fundstelle (weggefallen)

Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2010 über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und damit zusammenhängender Untersuchungen (Steiermärkische Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2010 (StFlUGV 2010)
Stammfassung: LGBl. Nr. 18/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 des Steiermärkischen Fleischuntersuchungsgebührengesetzes 2007, LGBl. Nr. 5/2008, zuletzt in der Fassung LGBl. 12/2010, wird verordnet:

Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.04.2010 bis 31.12.2017
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2010 über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und damit zusammenhängender Untersuchungen (Steiermärkische Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2010 (StFlUGV 2010)
Stammfassung: LGBl. Nr. 18/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 des Steiermärkischen Fleischuntersuchungsgebührengesetzes 2007, LGBl. Nr. 5/2008, zuletzt in der Fassung LGBl. 12/2010, wird verordnet:

Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen.

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