§ 1 Stmk. DDAP (weggefallen)

Dienstabzeichen und den Dienstausweis der Aufsichtsorgane nach dem Steiermärkischen Parkgebührengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.10.2017 bis 31.12.9999
(1) Das in der Anlage 1 abgebildete Dienstabzeichen ist aus Metall in silbergrauer Tönung und kreisrunder Form mit einem Durchmesser von 55 Millimetern herzustellen§ 1 Stmk. Es hat in der Mitte das steirische Landeswappen, am oberen Rand einzeilig das Wort „Aufsichtsorgan“ und am unteren Rand zweizeilig die Wörter „nach dem Steiermärkischen Parkgebührengesetz“ zu zeigenDDAP seit 04.10.2017 weggefallen.

(2) Das Dienstabzeichen ist auf der Rückseite mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen.

Stand vor dem 04.10.2017

In Kraft vom 15.11.1990 bis 04.10.2017
(1) Das in der Anlage 1 abgebildete Dienstabzeichen ist aus Metall in silbergrauer Tönung und kreisrunder Form mit einem Durchmesser von 55 Millimetern herzustellen§ 1 Stmk. Es hat in der Mitte das steirische Landeswappen, am oberen Rand einzeilig das Wort „Aufsichtsorgan“ und am unteren Rand zweizeilig die Wörter „nach dem Steiermärkischen Parkgebührengesetz“ zu zeigenDDAP seit 04.10.2017 weggefallen.

(2) Das Dienstabzeichen ist auf der Rückseite mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen.

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