§ 24 StDSG (weggefallen)

Datenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999
Die durch die §§ 21 § 24 StDSGbis 23 gewährten Rechte können nicht geltend gemacht werden, soweit nur indirekt personenbezogene Daten verwendet werden seit 24.05.2018 weggefallen.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 01.08.2001 bis 24.05.2018
Die durch die §§ 21 § 24 StDSGbis 23 gewährten Rechte können nicht geltend gemacht werden, soweit nur indirekt personenbezogene Daten verwendet werden seit 24.05.2018 weggefallen.

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