§ 13 BS-VO (weggefallen)

Bildschirmarbeitsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.05.2024 bis 31.12.9999
Jeder/jede Arbeitnehmer/in ist vor Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit am Bildschirmgerät und bei jeder wesentlichen Veränderung der Organisation seines/ihres Arbeitsplatzes im Umgang mit dem Gerät sowie hinsichtlich der ergonomisch richtigen Einstellung und Anordnung der Arbeitsmittel zu unterweisen§ 13 BS-VO seit 30.05.2024 weggefallen.

Stand vor dem 30.05.2024

In Kraft vom 14.08.2002 bis 30.05.2024
Jeder/jede Arbeitnehmer/in ist vor Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit am Bildschirmgerät und bei jeder wesentlichen Veränderung der Organisation seines/ihres Arbeitsplatzes im Umgang mit dem Gerät sowie hinsichtlich der ergonomisch richtigen Einstellung und Anordnung der Arbeitsmittel zu unterweisen§ 13 BS-VO seit 30.05.2024 weggefallen.

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