Ausbildung und Prüfung zur Facharbeiterin/zum Facharbeiter und zur Meisterin/zum Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft (lfw AP-VO) Fundstelle (weggefallen)

Ausbildung und Prüfung zur Facharbeiterin/zum Facharbeiter und zur Meisterin/zum Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.05.2026 bis 31.12.9999
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Facharbeiterin/zum Facharbeiter und zur Meisterin/zum Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft (lfw AP-VO)Anm Fundstelle seit 20.05.2026 weggefallen.: Titel in der Fassung LGBl. Nr. 30/2017

Stammfassung: LGBl. Nr. 74/1997

Änderung

LGBl. Nr. 45/2002

LGBl. Nr. 93/2011

LGBl. Nr. 30/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Gesetzes vom 30. April 1991 über die Regelung der Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft (Steiermärkisches Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991), LGBl. Nr. 65/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 69/1993, wird verordnet:

Stand vor dem 20.05.2026

In Kraft vom 10.03.2017 bis 20.05.2026
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Facharbeiterin/zum Facharbeiter und zur Meisterin/zum Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft (lfw AP-VO)Anm Fundstelle seit 20.05.2026 weggefallen.: Titel in der Fassung LGBl. Nr. 30/2017

Stammfassung: LGBl. Nr. 74/1997

Änderung

LGBl. Nr. 45/2002

LGBl. Nr. 93/2011

LGBl. Nr. 30/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Gesetzes vom 30. April 1991 über die Regelung der Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft (Steiermärkisches Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991), LGBl. Nr. 65/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 69/1993, wird verordnet:

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten