Ausbildung und Prüfung zur Facharbeiterin/zum Facharbeiter und zur Meisterin/zum Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft (lfw AP-VO) Fundstelle

Ausbildung und Prüfung zur Facharbeiterin/zum Facharbeiter und zur Meisterin/zum Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.03.2017 bis 31.12.9999

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Oktober 1997 über die Ausbildung und Prüfung zur Facharbeiterin/zum Facharbeiter und zur Meisterin/zum Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft (lfw AP-VO)
Anm.: Titel in der Fassung LGBl. Nr. 30/2017

Stammfassung: LGBl. Nr. 74/1997

Änderung

LGBl. Nr. 45/2002

LGBl. Nr. 45/2002LGBl. Nr. 93/2011

LGBl. Nr. 93/2011LGBl. Nr. 30/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Gesetzes vom 30. April 1991 über die Regelung der Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft (Steiermärkisches Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991), LGBl. Nr. 65/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 69/1993, wird verordnet:

Stand vor dem 09.03.2017

In Kraft vom 01.11.1997 bis 09.03.2017

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Oktober 1997 über die Ausbildung und Prüfung zur Facharbeiterin/zum Facharbeiter und zur Meisterin/zum Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft (lfw AP-VO)
Anm.: Titel in der Fassung LGBl. Nr. 30/2017

Stammfassung: LGBl. Nr. 74/1997

Änderung

LGBl. Nr. 45/2002

LGBl. Nr. 45/2002LGBl. Nr. 93/2011

LGBl. Nr. 93/2011LGBl. Nr. 30/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Gesetzes vom 30. April 1991 über die Regelung der Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft (Steiermärkisches Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991), LGBl. Nr. 65/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 69/1993, wird verordnet:

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