§ 12 lfw AP-VO (weggefallen)

Ausbildung und Prüfung zur Facharbeiterin/zum Facharbeiter und zur Meisterin/zum Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.05.2026 bis 31.12.9999
Die jeweiligen Berufsbezeichnungen für die einzelnen Ausbildungsgebiete lauten:

1.

Meisterin/Meister Landwirtschaft,

2.

Meisterin/Meister ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement,

3.

Meisterin/Meister Gartenbau,

4.

Meisterin/Meister Feldgemüsebau,

5.

Meisterin/Meister Obstbau und Obstverwertung,

6.

Meisterin/Meister Weinbau und Kellerwirtschaft,

7.

Meisterin/Meister Molkerei- und Käsereiwirtschaft,

8.

Meisterin/Meister Pferdewirtschaft,

9.

Meisterin/Meister Fischereiwirtschaft,

10.

Meisterin/Meister Geflügelwirtschaft,

11.

Meisterin/Meister Bienenwirtschaft,

12.

Meisterin/Meister Forstwirtschaft,

13.

Meisterin/Meister Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft,

14.

Meisterin/Meister landwirtschaftliche Lagerhaltung,

15.

Meisterin/Meister Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung.

Anm§ 12 lfw AP-VO seit 20.05.2026 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2017

Stand vor dem 20.05.2026

In Kraft vom 10.03.2017 bis 20.05.2026
Die jeweiligen Berufsbezeichnungen für die einzelnen Ausbildungsgebiete lauten:

1.

Meisterin/Meister Landwirtschaft,

2.

Meisterin/Meister ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement,

3.

Meisterin/Meister Gartenbau,

4.

Meisterin/Meister Feldgemüsebau,

5.

Meisterin/Meister Obstbau und Obstverwertung,

6.

Meisterin/Meister Weinbau und Kellerwirtschaft,

7.

Meisterin/Meister Molkerei- und Käsereiwirtschaft,

8.

Meisterin/Meister Pferdewirtschaft,

9.

Meisterin/Meister Fischereiwirtschaft,

10.

Meisterin/Meister Geflügelwirtschaft,

11.

Meisterin/Meister Bienenwirtschaft,

12.

Meisterin/Meister Forstwirtschaft,

13.

Meisterin/Meister Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft,

14.

Meisterin/Meister landwirtschaftliche Lagerhaltung,

15.

Meisterin/Meister Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung.

Anm§ 12 lfw AP-VO seit 20.05.2026 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2017

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