§ 57 AMVOLuFw (weggefallen)

Arbeitsmittelverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
(1) Pressen und Stanzen, bei denen nach ihrer Bauart ein Arbeiten mit Einzelhub möglich ist, und kraftbetriebene Tafelscheren müssen eine Sicherung gegen einen unbeabsichtigten zweiten Stempelniedergang bei längerer Betätigung der Einrückvorrichtung haben (Nachschlagsicherung)§ 57 AMVOLuFw seit 31.08.2023 weggefallen.

(2) Pressen und Stanzen dürfen sich nur mit einem besonderen Gerät von Einzelhub auf Dauerhub und von Hand- auf Fußeinrückung umschalten lassen.

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.08.2023
(1) Pressen und Stanzen, bei denen nach ihrer Bauart ein Arbeiten mit Einzelhub möglich ist, und kraftbetriebene Tafelscheren müssen eine Sicherung gegen einen unbeabsichtigten zweiten Stempelniedergang bei längerer Betätigung der Einrückvorrichtung haben (Nachschlagsicherung)§ 57 AMVOLuFw seit 31.08.2023 weggefallen.

(2) Pressen und Stanzen dürfen sich nur mit einem besonderen Gerät von Einzelhub auf Dauerhub und von Hand- auf Fußeinrückung umschalten lassen.

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