§ 8 SRV

Verordnung Allgemeiner Rettungsdienst - SRV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2017 bis 31.12.9999

Folgende Arten von Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen für den bodengebundenen Transport werden unterschieden:

1.

Behindertentransportwagen (BTW): Sie dienen dem Transport von nicht erkrankten Personen, die durch körperliche oder geistige Behinderung nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel oder Taxi zu benutzen, und zwar im Sitzen oder im Rollstuhl;

2.

AmbulanztransportwagenKrankentransportwagen (ATWKTW, Typ A gemäß ÖNORM EN 1789:2007 +A1: 2010 +A2:2014 „Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen“): Sie dienen dem Transport von erkrankten, verletzten und anderen hilfsbedürftigen Personen, die vorhersehbar nicht in der LageNotfallpatienten sind, selbstständig von und zum Fahrzeug zu gehen oder ein öffentliches Verkehrsmittel oder Taxi zu benutzenaber auf eine Beförderung unter fachgerechter Betreuung angewiesen sind, zur medizinischen oder therapeutischen Behandlung, und zwar im Sitzen oder im Rollstuhl (Typ A1 gemäß ÖNORM EN 1789);mit folgenden Typen:

a)

Typ Al: geeignet für den Transport eines einzelnen Patienten;

b)

Typ A2: geeignet für den Transport eines oder mehrerer Patienten auf Krankentragen oder -sesseln;

3.

KrankentransportwagenRettungstransportwagen (KTWRTW, Typ B- Notfallkrankenwagen gemäß ÖNORM EN 1789:2007 +A1: 2010 +A2:2014 „Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen“): Sie dienen dem Transport von erkrankten, verletzten und anderen hilfsbedürftigenoder vergifteten Personen, diebei denen zwar keine Notfallpatientenunmittelbare Gefährdung der lebenswichtigen Funktionen besteht, aber auf eine Beförderung unter fachgerechter Betreuung angewiesenschwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, und zwar im Liegen oder Sitzen (Typ A2 gemäß ÖNORM EN 1789)wenn nicht unverzüglich qualifizierte sanitätsdienstliche Hilfsmaßnahmen gesetzt werden;

4.

RettungstransportwagenNotarztwagen für Rettungstransport (RTWNAW, Typ C – Rettungswagen gemäß ÖNORM EN 1789:2007 +A1: 2010 +A2:2014 „Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen“): Sie dienen dem Transport von erkrankten, verletzten oder vergifteten Personen, bei denen zwar keine unmittelbare Gefährdunggleichen Aufgabenbereich wie der lebenswichtigen Funktionen bestehtRettungstransportwagen, aber schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn nicht unverzüglich qualifizierte sanitätsdienstliche Hilfsmaßnahmen gesetzt werden (Typ B gemäß ÖNORM EN 1789) jedoch für den Einsatz in einem Notarztsystem bestimmt;

5.

Notarztwagen für RettungstransportNotarzteinsatzfahrzeuge (NAWNEF): Sie dienenDies sind mit medizinischem Gerät wie NAW ausgestattete Personenkraftwagen, die jedoch nicht dem gleichen Aufgabenbereich wie der Rettungstransportwagen, sind jedoch für den Einsatz in einem Notarztsystem bestimmtPatiententransport dienen. Notarztwagen werden im so genannten Stationssystem eingesetzt, bei denen das Einsatzpersonal (Notarzt und Sanitäter) an einem Ort (meist einem Krankenhaus) stationiert ist und im Einzelfall gemeinsam zum Einsatzort ausrückt (Typ C gemäß ÖNORM EN 1789);

6. Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF): Dies sind mit medizinischtechnischem Gerät ausgestattete Personenkraftwagen, die im so genannten Rendezvoussystem eingesetzt werden. Dabei sind ein (oder mehrere) Rettungstransportwagen mit der nichtärztlichen Besatzung an einem, der Notarzt an einem anderen Standort stationiert. Im Einsatzfall fahren der Notarzt mit dem Notarzteinsatzfahrzeug, das mit einem Fahrer besetzt ist, und der Rettungstransportwagen unabhängig voneinander zum Einsatzort.

Stand vor dem 31.08.2017

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.08.2017

Folgende Arten von Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen für den bodengebundenen Transport werden unterschieden:

1.

Behindertentransportwagen (BTW): Sie dienen dem Transport von nicht erkrankten Personen, die durch körperliche oder geistige Behinderung nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel oder Taxi zu benutzen, und zwar im Sitzen oder im Rollstuhl;

2.

AmbulanztransportwagenKrankentransportwagen (ATWKTW, Typ A gemäß ÖNORM EN 1789:2007 +A1: 2010 +A2:2014 „Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen“): Sie dienen dem Transport von erkrankten, verletzten und anderen hilfsbedürftigen Personen, die vorhersehbar nicht in der LageNotfallpatienten sind, selbstständig von und zum Fahrzeug zu gehen oder ein öffentliches Verkehrsmittel oder Taxi zu benutzenaber auf eine Beförderung unter fachgerechter Betreuung angewiesen sind, zur medizinischen oder therapeutischen Behandlung, und zwar im Sitzen oder im Rollstuhl (Typ A1 gemäß ÖNORM EN 1789);mit folgenden Typen:

a)

Typ Al: geeignet für den Transport eines einzelnen Patienten;

b)

Typ A2: geeignet für den Transport eines oder mehrerer Patienten auf Krankentragen oder -sesseln;

3.

KrankentransportwagenRettungstransportwagen (KTWRTW, Typ B- Notfallkrankenwagen gemäß ÖNORM EN 1789:2007 +A1: 2010 +A2:2014 „Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen“): Sie dienen dem Transport von erkrankten, verletzten und anderen hilfsbedürftigenoder vergifteten Personen, diebei denen zwar keine Notfallpatientenunmittelbare Gefährdung der lebenswichtigen Funktionen besteht, aber auf eine Beförderung unter fachgerechter Betreuung angewiesenschwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, und zwar im Liegen oder Sitzen (Typ A2 gemäß ÖNORM EN 1789)wenn nicht unverzüglich qualifizierte sanitätsdienstliche Hilfsmaßnahmen gesetzt werden;

4.

RettungstransportwagenNotarztwagen für Rettungstransport (RTWNAW, Typ C – Rettungswagen gemäß ÖNORM EN 1789:2007 +A1: 2010 +A2:2014 „Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen“): Sie dienen dem Transport von erkrankten, verletzten oder vergifteten Personen, bei denen zwar keine unmittelbare Gefährdunggleichen Aufgabenbereich wie der lebenswichtigen Funktionen bestehtRettungstransportwagen, aber schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn nicht unverzüglich qualifizierte sanitätsdienstliche Hilfsmaßnahmen gesetzt werden (Typ B gemäß ÖNORM EN 1789) jedoch für den Einsatz in einem Notarztsystem bestimmt;

5.

Notarztwagen für RettungstransportNotarzteinsatzfahrzeuge (NAWNEF): Sie dienenDies sind mit medizinischem Gerät wie NAW ausgestattete Personenkraftwagen, die jedoch nicht dem gleichen Aufgabenbereich wie der Rettungstransportwagen, sind jedoch für den Einsatz in einem Notarztsystem bestimmtPatiententransport dienen. Notarztwagen werden im so genannten Stationssystem eingesetzt, bei denen das Einsatzpersonal (Notarzt und Sanitäter) an einem Ort (meist einem Krankenhaus) stationiert ist und im Einzelfall gemeinsam zum Einsatzort ausrückt (Typ C gemäß ÖNORM EN 1789);

6. Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF): Dies sind mit medizinischtechnischem Gerät ausgestattete Personenkraftwagen, die im so genannten Rendezvoussystem eingesetzt werden. Dabei sind ein (oder mehrere) Rettungstransportwagen mit der nichtärztlichen Besatzung an einem, der Notarzt an einem anderen Standort stationiert. Im Einsatzfall fahren der Notarzt mit dem Notarzteinsatzfahrzeug, das mit einem Fahrer besetzt ist, und der Rettungstransportwagen unabhängig voneinander zum Einsatzort.

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