§ 17 Sbg. VKG 2007 (weggefallen)

Salzburger Vergabekontrollgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Soweit dem Vergabekontrollsenat die im Vergabeverfahren bekannt gegebene Telefaxnummer oder elektronische Adresse einer Partei bekannt ist, hat der Vergabekontrollsenat schriftliche Erledigungen an diese Adresse zuzustellen§ 17 Sbg. VKG 2007 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 20.12.2009 bis 31.12.2013
Soweit dem Vergabekontrollsenat die im Vergabeverfahren bekannt gegebene Telefaxnummer oder elektronische Adresse einer Partei bekannt ist, hat der Vergabekontrollsenat schriftliche Erledigungen an diese Adresse zuzustellen§ 17 Sbg. VKG 2007 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

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