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Besamungswesen, Embryotransfer
Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen
(1) Die Bezeichnung der von Besamungsstationen oder Embryo-Entnahmeeinheiten im Land Salzburg ausgestellten Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen hat zu lauten:
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(2) Der Bezeichnung ist ein Hinweis auf den Gegenstand der Bescheinigung (Samen, Eizellen oder Embryonen) anzufügenT 2010 S seit 07.07.2025 weggefallen.
(3) Für die Angaben zu den Spendertieren und für die Ausstellung der Zucht- und Herkunftsbescheinigungen gelten sinngemäß
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(4) Die die gewonnenen Samen, Eizellen und Embryonen betreffenden Angaben müssen den in der Anlage 4 des Salzburger Tierzuchtgesetzes 2009 für die betreffende Tierart festgelegten Anforderungen für Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen entsprechen.
Besamungswesen, Embryotransfer
Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen
(1) Die Bezeichnung der von Besamungsstationen oder Embryo-Entnahmeeinheiten im Land Salzburg ausgestellten Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen hat zu lauten:
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(2) Der Bezeichnung ist ein Hinweis auf den Gegenstand der Bescheinigung (Samen, Eizellen oder Embryonen) anzufügenT 2010 S seit 07.07.2025 weggefallen.
(3) Für die Angaben zu den Spendertieren und für die Ausstellung der Zucht- und Herkunftsbescheinigungen gelten sinngemäß
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(4) Die die gewonnenen Samen, Eizellen und Embryonen betreffenden Angaben müssen den in der Anlage 4 des Salzburger Tierzuchtgesetzes 2009 für die betreffende Tierart festgelegten Anforderungen für Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen entsprechen.