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(1) Diese Verordnung tritt mit 1Sbg. JuliT 2010 in KraftS seit 07.07.2025 weggefallen.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Juni 1998, mit der nähere Bestimmungen zum Tierzuchtgesetz erlassen werden (Tierzuchtverordnung), LGBl Nr 77, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 72/2004 außer Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1Sbg. JuliT 2010 in KraftS seit 07.07.2025 weggefallen.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Juni 1998, mit der nähere Bestimmungen zum Tierzuchtgesetz erlassen werden (Tierzuchtverordnung), LGBl Nr 77, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 72/2004 außer Kraft.