Salzburger Tierzuchtgesetz 2009 (Sbg. TZG) Fundstelle (weggefallen)

Salzburger Tierzuchtgesetz 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
Gesetz vom 4. Februar 2009 über die Tierzucht im Land Salzburg (Salzburger Tierzuchtgesetz 2009 - S.TZG)
StF: LGBl Nr 38/2009 (Blg LT 13Sbg. GP: RV 212, AB 251, jeweils 6. SessTZG)

Änderung

LGBl Nr 20/2010 (Blg LT 14Fundstelle seit 31.07.2021 weggefallen. GP: RV 124, AB 206, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 51/2010 (Blg LT 14. GP: RV 615, AB 652, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 81/2011 (Blg LT 14. GP: RV 568, AB 663, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 106/2013 (Blg LT 15. GP: RV 80, AB 142, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 35/2017 (Blg LT 15. GP: RV 269, AB 337, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 80/2018 (Blg LT 16. GP: RV 26, AB 68, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 82/2018 (Blg LT 16. GP: RV 10, 1. Sess; AB 13, 2. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich und Ziele

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Zuchtorganisationen, Leistungsprüfung und

Zuchtwertschätzung, Veröffentlichung und Mitteilung von Daten

§ 3

Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 4

Verfahren zur Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 5

Änderungen von Sachverhalten und Gegenständen der Anerkennung

§ 6

Widerruf und Erlöschen der Anerkennung

§ 7

Tätigwerden von fremden anerkannten Zuchtorganisationen im Land Salzburg

§ 8

Rechte und Pflichten von anerkannten Zuchtorganisationen

§ 9

Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 10

Veröffentlichung und Mitteilung von Daten

3. Abschnitt

Übereignung und Überlassen von (Zucht-)Tieren,
Abgabe von Samen, Eizellen und Embryonen und deren Verwendung

§ 11

Übereignung und Überlassen von Zuchttieren

§ 12

Verwenden von Tieren im Natursprung

§ 13

Abgabe von Samen

§ 14

Verwendung von Samen

§ 15

Wichtige züchterische Vorkommnisse wie Erbfehler

§ 16

Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17

Übertragung von Embryonen

§ 18

Allgemeine persönliche Voraussetzungen für Eigenbestandsbesamer und Besamungstechniker

§ 19

Verwendung von Samen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

§ 20

Anerkennung fremder beruflicher Eignungsnachweise

§ 21

Zusammenarbeit der Landesregierung mit anderen Behörden

4. Abschnitt

Behörden, Verfahren, Ausnahmen, Überwachung

§ 22

Behörden

§ 23

Tierzuchtrat

§ 24

Nebenbestimmungen und Ausnahmen

§ 25

Veröffentlichungen

§ 26

Überwachung

5. Abschnitt

§ 27

Förderung der Tierzucht

6. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 28

Verordnungen der Landesregierung

§ 29

Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 30

Innergemeinschaftliche Auskunfts- und Mitteilungspflichten, Zusammenarbeit der Behörden

§ 31

Zwischenstaatliches Vermittlungsverfahren

§ 32

Strafbestimmungen

§ 33

In- und Außerkrafttreten

§ 34

Übergangsbestimmungen

§ 35

Umsetzungshinweis

§ 36

Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

Anlagen

Anlage 1

Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2

Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragungen in Zuchtbücher und Zuchtregister

Anlage 3

Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

Anlage 4

Anforderungen an Zucht- und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5

Anforderungen an Bescheinigungen für Tiere aus Drittstaaten

Anlage 6

Anforderungen an Bescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen aus Drittstaaten

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 23.11.2018 bis 31.07.2021
Gesetz vom 4. Februar 2009 über die Tierzucht im Land Salzburg (Salzburger Tierzuchtgesetz 2009 - S.TZG)
StF: LGBl Nr 38/2009 (Blg LT 13Sbg. GP: RV 212, AB 251, jeweils 6. SessTZG)

Änderung

LGBl Nr 20/2010 (Blg LT 14Fundstelle seit 31.07.2021 weggefallen. GP: RV 124, AB 206, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 51/2010 (Blg LT 14. GP: RV 615, AB 652, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 81/2011 (Blg LT 14. GP: RV 568, AB 663, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 106/2013 (Blg LT 15. GP: RV 80, AB 142, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 35/2017 (Blg LT 15. GP: RV 269, AB 337, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 80/2018 (Blg LT 16. GP: RV 26, AB 68, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 82/2018 (Blg LT 16. GP: RV 10, 1. Sess; AB 13, 2. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich und Ziele

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Zuchtorganisationen, Leistungsprüfung und

Zuchtwertschätzung, Veröffentlichung und Mitteilung von Daten

§ 3

Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 4

Verfahren zur Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 5

Änderungen von Sachverhalten und Gegenständen der Anerkennung

§ 6

Widerruf und Erlöschen der Anerkennung

§ 7

Tätigwerden von fremden anerkannten Zuchtorganisationen im Land Salzburg

§ 8

Rechte und Pflichten von anerkannten Zuchtorganisationen

§ 9

Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 10

Veröffentlichung und Mitteilung von Daten

3. Abschnitt

Übereignung und Überlassen von (Zucht-)Tieren,
Abgabe von Samen, Eizellen und Embryonen und deren Verwendung

§ 11

Übereignung und Überlassen von Zuchttieren

§ 12

Verwenden von Tieren im Natursprung

§ 13

Abgabe von Samen

§ 14

Verwendung von Samen

§ 15

Wichtige züchterische Vorkommnisse wie Erbfehler

§ 16

Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17

Übertragung von Embryonen

§ 18

Allgemeine persönliche Voraussetzungen für Eigenbestandsbesamer und Besamungstechniker

§ 19

Verwendung von Samen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

§ 20

Anerkennung fremder beruflicher Eignungsnachweise

§ 21

Zusammenarbeit der Landesregierung mit anderen Behörden

4. Abschnitt

Behörden, Verfahren, Ausnahmen, Überwachung

§ 22

Behörden

§ 23

Tierzuchtrat

§ 24

Nebenbestimmungen und Ausnahmen

§ 25

Veröffentlichungen

§ 26

Überwachung

5. Abschnitt

§ 27

Förderung der Tierzucht

6. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 28

Verordnungen der Landesregierung

§ 29

Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 30

Innergemeinschaftliche Auskunfts- und Mitteilungspflichten, Zusammenarbeit der Behörden

§ 31

Zwischenstaatliches Vermittlungsverfahren

§ 32

Strafbestimmungen

§ 33

In- und Außerkrafttreten

§ 34

Übergangsbestimmungen

§ 35

Umsetzungshinweis

§ 36

Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

Anlagen

Anlage 1

Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2

Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragungen in Zuchtbücher und Zuchtregister

Anlage 3

Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

Anlage 4

Anforderungen an Zucht- und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5

Anforderungen an Bescheinigungen für Tiere aus Drittstaaten

Anlage 6

Anforderungen an Bescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen aus Drittstaaten

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