§ 3 Sbg. SR 1966 § 3

Salzburger Stadtrecht 1966

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1997 bis 31.12.9999
Farben, Wappen und Siegel der Stadt

§ 3

(1) Die Farben der Stadt sind weiß-rot.

(2) Das Stadtwappen zeigt in Rot eine gezinnte Stadtmauer, in deren Mittelteil sich ein Stadttor mit Mauern umgebene dreitürmige silberne Burgoffenen Torflügeln befindet, während deren Seitenteile perspektivisch zurücktreten. Hinter der Stadtmauer erheben sich drei Türme mit goldenen Dächern und offenen Torflügeln; die Seitenmauern sind ansteigend, von denen der mittlere Turm breiter und höher als die beiden seitlichen ist. Das Mauerwerk ist silbern.

(3) Das Stadtsiegel trägt das Stadtwappen mit der Umschrift "Landeshauptstadt Salzburg".

Stand vor dem 30.06.1997

In Kraft vom 16.07.1966 bis 30.06.1997
Farben, Wappen und Siegel der Stadt

§ 3

(1) Die Farben der Stadt sind weiß-rot.

(2) Das Stadtwappen zeigt in Rot eine gezinnte Stadtmauer, in deren Mittelteil sich ein Stadttor mit Mauern umgebene dreitürmige silberne Burgoffenen Torflügeln befindet, während deren Seitenteile perspektivisch zurücktreten. Hinter der Stadtmauer erheben sich drei Türme mit goldenen Dächern und offenen Torflügeln; die Seitenmauern sind ansteigend, von denen der mittlere Turm breiter und höher als die beiden seitlichen ist. Das Mauerwerk ist silbern.

(3) Das Stadtsiegel trägt das Stadtwappen mit der Umschrift "Landeshauptstadt Salzburg".

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