§ 2a Sbg. SSSV (weggefallen)

Salzburger Sonderschulsprengelverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2019 bis 31.12.9999
Für die öffentliche Sonderschule für körperbehinderte Kinder in Salzburg werden die Schulsprengel wie folgt festgesetzt:

als Pflichtsprengel:

das Gebiet der Stadtgemeinde Salzburg;

als Berechtigungssprengel:

das Gebiet der Gemeinden Anif, Bergheim, Ebenau, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Fuschl am See, Grödig, Hallwang, Hintersee, Hof bei Salzburg, Koppl, Lamprechtshausen, Plainfeld, Seekirchen am Wallersee, Thalgau und Wals-Siezenheim§ 2a Sbg. SSSV seit 31.08.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2019

In Kraft vom 12.09.2011 bis 31.08.2019
Für die öffentliche Sonderschule für körperbehinderte Kinder in Salzburg werden die Schulsprengel wie folgt festgesetzt:

als Pflichtsprengel:

das Gebiet der Stadtgemeinde Salzburg;

als Berechtigungssprengel:

das Gebiet der Gemeinden Anif, Bergheim, Ebenau, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Fuschl am See, Grödig, Hallwang, Hintersee, Hof bei Salzburg, Koppl, Lamprechtshausen, Plainfeld, Seekirchen am Wallersee, Thalgau und Wals-Siezenheim§ 2a Sbg. SSSV seit 31.08.2019 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten