§ 4 Sbg. SSSV (weggefallen)

Salzburger Sonderschulsprengelverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2019 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 1992/93 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten alle Verordnungen außer Kraft, mit denen die Schulsprengel für Sonderschulen und für an andere Schulen angeschlossene Sonderschulklassen im Land Salzburg festgelegt worden sind.

(3) § 2 § 4 Teil VSbg. in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 117/2003 tritt mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 in KraftSSSV seit 31.08.2019 weggefallen.

(4) Die §§ 1 Z IV Z 2 und 3 sowie 2 Z IV Z 3 und 4 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 15/2007 treten mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 in Kraft.

(5) Die §§ 1 Pkt II, III und VI, 2 Pkt II und III, 2a, 2b und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 69/2011 treten mit Beginn des Schuljahres 2011/12 in Kraft.

(6) Die §§ 1 Pkt V und 2 Pkt V in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 85/2011 treten mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 in Kraft.

(7) § 1 Z II in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 78/2012 tritt mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 in Kraft.

(8) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 64/2014 tritt mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Kraft.

Stand vor dem 31.08.2019

In Kraft vom 30.08.2014 bis 31.08.2019
(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 1992/93 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten alle Verordnungen außer Kraft, mit denen die Schulsprengel für Sonderschulen und für an andere Schulen angeschlossene Sonderschulklassen im Land Salzburg festgelegt worden sind.

(3) § 2 § 4 Teil VSbg. in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 117/2003 tritt mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 in KraftSSSV seit 31.08.2019 weggefallen.

(4) Die §§ 1 Z IV Z 2 und 3 sowie 2 Z IV Z 3 und 4 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 15/2007 treten mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 in Kraft.

(5) Die §§ 1 Pkt II, III und VI, 2 Pkt II und III, 2a, 2b und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 69/2011 treten mit Beginn des Schuljahres 2011/12 in Kraft.

(6) Die §§ 1 Pkt V und 2 Pkt V in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 85/2011 treten mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 in Kraft.

(7) § 1 Z II in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 78/2012 tritt mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 in Kraft.

(8) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 64/2014 tritt mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Kraft.

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