§ 19a Sbg. SS (weggefallen)

Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2013 bis 31.12.9999
§ 19a Sbg. SS (1weggefallen) Die Snowboardlehrer-Ausbildung gliedert sich in die Ausbildung zum Snowboardlehrer und in die Ausbildung zum Diplom-Snowboardlehrerseit 31.12.2013 weggefallen.

(2) Die Ausbildung zum Snowboardlehrer umfaßt als ersten Teil die Ausbildung zum Snowboardlehrer-Anwärter und als zweiten Teil jene zum Snowboardlehrer.

(3) Die Snowboardlehrer-Ausbildung einschließlich der Abhaltung der Prüfungen obliegt dem Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverband.

Stand vor dem 30.12.2013

In Kraft vom 29.12.2000 bis 30.12.2013
§ 19a Sbg. SS (1weggefallen) Die Snowboardlehrer-Ausbildung gliedert sich in die Ausbildung zum Snowboardlehrer und in die Ausbildung zum Diplom-Snowboardlehrerseit 31.12.2013 weggefallen.

(2) Die Ausbildung zum Snowboardlehrer umfaßt als ersten Teil die Ausbildung zum Snowboardlehrer-Anwärter und als zweiten Teil jene zum Snowboardlehrer.

(3) Die Snowboardlehrer-Ausbildung einschließlich der Abhaltung der Prüfungen obliegt dem Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverband.

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