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Die Träger von Senioren- und Seniorenpflegeheimen haben sicherzustellen, dass den Bewohnern den medizinischen Erkenntnissen über altersgerechte Ernährung entsprechende Normal-Normalkost und Diätkostfür Personen mit medizinisch indiziertem Sonderbedarf eine auf diesen Bedarf abgestimmte Kost angeboten wird. Über ärztliche Anordnung ist auch eine für schwer kranke Personen geeignete Kosten anzubieten. Die Speisepläne sind den Bewohnern in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.
Die Träger von Senioren- und Seniorenpflegeheimen haben sicherzustellen, dass den Bewohnern den medizinischen Erkenntnissen über altersgerechte Ernährung entsprechende Normal-Normalkost und Diätkostfür Personen mit medizinisch indiziertem Sonderbedarf eine auf diesen Bedarf abgestimmte Kost angeboten wird. Über ärztliche Anordnung ist auch eine für schwer kranke Personen geeignete Kosten anzubieten. Die Speisepläne sind den Bewohnern in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.