§ 10 Sbg. OTG 2012 (weggefallen)

Salzburger Ortstaxengesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2020 bis 31.12.9999
Die Gemeinden haben die Aufgaben, die ihnen nach diesem Gesetz bei der Erhebung einer von ihnen ausgeschriebenen Abgabe gemäß § 2 § 10 zukommen, und die Abgabe von Stellungnahmen nach § 5 Abs 1 im eigenen Wirkungsbereich zu besorgenSbg. OTG 2012 seit 29.02.2020 weggefallen.

Stand vor dem 29.02.2020

In Kraft vom 01.01.2013 bis 29.02.2020
Die Gemeinden haben die Aufgaben, die ihnen nach diesem Gesetz bei der Erhebung einer von ihnen ausgeschriebenen Abgabe gemäß § 2 § 10 zukommen, und die Abgabe von Stellungnahmen nach § 5 Abs 1 im eigenen Wirkungsbereich zu besorgenSbg. OTG 2012 seit 29.02.2020 weggefallen.

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