Salzburger Nadelstich-Verordnung (Sbg. Nast-V) Fundstelle (weggefallen)

Salzburger Nadelstich-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 14. August 2013 zum Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten sowie der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente (Salzburger Nadelstich-Verordnung – S(Sbg. Nast-V)StF: LGBl Nr 66/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 29 Abs 1 des Bediensteten-Schutzgesetzes – BSG, LGBl Nr 103/2000, und des § 106 Abs 1 Z 6 der Salzburger Landarbeitsordnung 1995 – LArbO 1995, LGBl Nr 7/1996, jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet:

Fundstelle seit 30.04.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 31.08.2013 bis 30.04.2021
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 14. August 2013 zum Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten sowie der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente (Salzburger Nadelstich-Verordnung – S(Sbg. Nast-V)StF: LGBl Nr 66/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 29 Abs 1 des Bediensteten-Schutzgesetzes – BSG, LGBl Nr 103/2000, und des § 106 Abs 1 Z 6 der Salzburger Landarbeitsordnung 1995 – LArbO 1995, LGBl Nr 7/1996, jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet:

Fundstelle seit 30.04.2021 weggefallen.

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