Salzburger Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz 2015 (LDHG 2015) Fundstelle (weggefallen)

Salzburger Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2019 bis 31.12.9999
Gesetz vom 8. Juli 2015, mit dem ein Gesetz über die Ausübung der Diensthoheit über die in einem Dienstverhältnis zum Land Salzburg stehenden Landeslehrpersonen und Landesvertragslehrpersonen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen sowie an konfessionellen Privatschulen erlassen wird (Salzburger Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz 2015 (LDHG 2015)StF: LGBl Nr 69/2015 (Blg LT 15 Fundstelle seit 31.03.2019 weggefallen. GP: RV 1068, AB 1107, jeweils 3. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Gemeinsame Bestimmungen für Landeslehrpersonen und Landesvertragslehrpersonen

§ 2 Zuständigkeit der Landesregierung

§ 3 Zuständigkeit der Schulleitung

§ 4 Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schulleitung

§ 5 Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde für die Stadt Salzburg

§ 6 Landeslehrpersonen-Schutzkommission

§ 7 Geschäftsführung der Landeslehrpersonen-Schutzkommission

§ 8 Kontrollorgane

3. Abschnitt

Besondere Bestimmungen für Landeslehrpersonen

§ 9 Behörden in Leistungsfeststellungsverfahren

§ 10 Behörden in Disziplinarverfahren

§ 11 Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommission

4. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 12 Anspruch auf Reisegebühren

§ 13 Verweisungen auf Bundesrecht

§ 14 Umsetzungshinweis

§ 15 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Stand vor dem 31.03.2019

In Kraft vom 01.09.2015 bis 31.03.2019
Gesetz vom 8. Juli 2015, mit dem ein Gesetz über die Ausübung der Diensthoheit über die in einem Dienstverhältnis zum Land Salzburg stehenden Landeslehrpersonen und Landesvertragslehrpersonen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen sowie an konfessionellen Privatschulen erlassen wird (Salzburger Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz 2015 (LDHG 2015)StF: LGBl Nr 69/2015 (Blg LT 15 Fundstelle seit 31.03.2019 weggefallen. GP: RV 1068, AB 1107, jeweils 3. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Gemeinsame Bestimmungen für Landeslehrpersonen und Landesvertragslehrpersonen

§ 2 Zuständigkeit der Landesregierung

§ 3 Zuständigkeit der Schulleitung

§ 4 Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schulleitung

§ 5 Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde für die Stadt Salzburg

§ 6 Landeslehrpersonen-Schutzkommission

§ 7 Geschäftsführung der Landeslehrpersonen-Schutzkommission

§ 8 Kontrollorgane

3. Abschnitt

Besondere Bestimmungen für Landeslehrpersonen

§ 9 Behörden in Leistungsfeststellungsverfahren

§ 10 Behörden in Disziplinarverfahren

§ 11 Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommission

4. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 12 Anspruch auf Reisegebühren

§ 13 Verweisungen auf Bundesrecht

§ 14 Umsetzungshinweis

§ 15 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

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