§ 46 LAK-G § 46

Salzburger Landarbeiterkammergesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2012 bis 31.12.9999

Auf Verwaltungsverfahren, die Organe der Landarbeiterkammer zu führen haben, findet das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl Nr 51, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 164/1999, Anwendung.

Stand vor dem 29.02.2012

In Kraft vom 01.01.2000 bis 29.02.2012

Auf Verwaltungsverfahren, die Organe der Landarbeiterkammer zu führen haben, findet das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl Nr 51, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 164/1999, Anwendung.

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