§ 46a LAK-G

Salzburger Landarbeiterkammergesetz 2000

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.05.2019 bis 31.12.9999

(1) Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf folgende Bundesgesetzebundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung,:

1.

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl Nr 51; Gesetz BGBl I Nr 58/2018;

2.

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl Nr 194; Gesetz BGBl I Nr 112/2018.

(2) Dieses Gesetz verweist auf die diese Gesetze durch Änderungen bis zu den im Folgenden letztzitiertenVerordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, diese einschließendzum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), erhalten haben:ABl Nr L 119 vom 4. Mai 2016.

1.

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl Nr 194/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 111/2010;

2.

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl Nr 51, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 111/2010.

Stand vor dem 17.05.2019

In Kraft vom 01.03.2012 bis 17.05.2019

(1) Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf folgende Bundesgesetzebundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung,:

1.

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl Nr 51; Gesetz BGBl I Nr 58/2018;

2.

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl Nr 194; Gesetz BGBl I Nr 112/2018.

(2) Dieses Gesetz verweist auf die diese Gesetze durch Änderungen bis zu den im Folgenden letztzitiertenVerordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, diese einschließendzum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), erhalten haben:ABl Nr L 119 vom 4. Mai 2016.

1.

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl Nr 194/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 111/2010;

2.

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl Nr 51, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 111/2010.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten