§ 67 Sbg. KBG 2007 (weggefallen)

Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2019 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt im Allgemeinen mit 1§ 67 Sbg. SeptemberKBG 2007 in Kraft; § 10 Abs. 1 Z 1 tritt mit 1seit 31.08.2019 weggefallen. Jänner 2008 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten das Salzburger Kinderbetreuungsgesetz, LGBl Nr 47/2002, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 5/2005 und Nr 22/2006 sowie der Kundmachung LGBl Nr 88/2002 und die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. November 1996 über die Mindestbeitragshöhe in öffentlichen Kindergärten, LGBl Nr 107/1996, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 außer Kraft.

Stand vor dem 31.08.2019

In Kraft vom 01.09.2007 bis 31.08.2019
(1) Dieses Gesetz tritt im Allgemeinen mit 1§ 67 Sbg. SeptemberKBG 2007 in Kraft; § 10 Abs. 1 Z 1 tritt mit 1seit 31.08.2019 weggefallen. Jänner 2008 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten das Salzburger Kinderbetreuungsgesetz, LGBl Nr 47/2002, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 5/2005 und Nr 22/2006 sowie der Kundmachung LGBl Nr 88/2002 und die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. November 1996 über die Mindestbeitragshöhe in öffentlichen Kindergärten, LGBl Nr 107/1996, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001 außer Kraft.

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