§ 35 HKG 1997 § 35

Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2013 bis 31.12.9999

(1) Die §§ 6 Abs. 4a und 33a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010 treten mit 28. Dezember 2009 in Kraft. Für Anträge, die vor diesem Zeitpunkt eingebracht worden sind, beginnt die dreimonatige Entscheidungsfrist mit diesem Zeitpunkt zu laufen.

(2) Die Aufhebung des § 29a durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Stand vor dem 30.12.2013

In Kraft vom 28.12.2009 bis 30.12.2013

(1) Die §§ 6 Abs. 4a und 33a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010 treten mit 28. Dezember 2009 in Kraft. Für Anträge, die vor diesem Zeitpunkt eingebracht worden sind, beginnt die dreimonatige Entscheidungsfrist mit diesem Zeitpunkt zu laufen.

(2) Die Aufhebung des § 29a durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

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