§ 92 GdO 1994 (weggefallen)

Salzburger Gemeindeordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Aufsicht über Gemeindeverbände

§ 92

Die Bestimmungen dieses Hauptstückes gelten sinngemäß für Gemeindeverbände§ 92 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen. Hiebei hat an Stelle der Auflösung der Gemeindevertretung die Auflösung des Gemeindeverbandes zu treten.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.12.1994 bis 31.12.2019
Aufsicht über Gemeindeverbände

§ 92

Die Bestimmungen dieses Hauptstückes gelten sinngemäß für Gemeindeverbände§ 92 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen. Hiebei hat an Stelle der Auflösung der Gemeindevertretung die Auflösung des Gemeindeverbandes zu treten.

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