§ 15 Sbg. BG 1998 § 15

Salzburger Bezügegesetz 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.9999

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf folgende bundesrechtliche Vorschriften gelten als Verweisungen auf jene Fassung, die sie durch Änderungen bis zu dem nachfolgend zitierten Gesetz, dieses einschließend, erhalten haben:

1.

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl Nr 189/1955; Gesetz BGBl I Nr 187/2013;

2.

§ 3 Abs 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre

(BezBegrBVG), BGBl I Nr 64/1997; BGBl Nr 141/2013.

 

Stand vor dem 31.07.2014

In Kraft vom 12.07.2014 bis 31.07.2014

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf folgende bundesrechtliche Vorschriften gelten als Verweisungen auf jene Fassung, die sie durch Änderungen bis zu dem nachfolgend zitierten Gesetz, dieses einschließend, erhalten haben:

1.

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl Nr 189/1955; Gesetz BGBl I Nr 187/2013;

2.

§ 3 Abs 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre

(BezBegrBVG), BGBl I Nr 64/1997; BGBl Nr 141/2013.

 

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