§ 33 Sbg. BFG § 33

Salzburger Bergsportführergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.06.2017 bis 31.12.9999

(1) Die §§ 18 Abs 2, 19 und 19a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 15/2012 treten mit 1. März 2012 in Kraft.

(2) Die §§ 9 Abs 5 und 10 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2012 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft. In diesem Zeitpunkt bei der Landesregierung anhängige Berufungsverfahren sind von dieser fortzuführen.

(3) Die §§ 9 Abs 5 und 10 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 und die Aufhebung des § 27 Abs 4 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) Die §§ 6, 8 Abs 2, 11, 13 Abs 1 und 5, 18 Abs 4, 25 Abs 2 und (§) 31 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

Stand vor dem 12.06.2017

In Kraft vom 31.12.2013 bis 12.06.2017

(1) Die §§ 18 Abs 2, 19 und 19a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 15/2012 treten mit 1. März 2012 in Kraft.

(2) Die §§ 9 Abs 5 und 10 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2012 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft. In diesem Zeitpunkt bei der Landesregierung anhängige Berufungsverfahren sind von dieser fortzuführen.

(3) Die §§ 9 Abs 5 und 10 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 und die Aufhebung des § 27 Abs 4 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) Die §§ 6, 8 Abs 2, 11, 13 Abs 1 und 5, 18 Abs 4, 25 Abs 2 und (§) 31 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

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