Rückzahlungs- und Mietkaufstützungsverordnung für Objektförderungen (RMV) Fundstelle (weggefallen)

Rückzahlungs- und Mietkaufstützungsverordnung für Objektförderungen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.07.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. Dezember 2015 über bestimmte Hilfen für Objektförderungen nach früheren Wohnbauförderungsgesetzen (Rückzahlungs- und Mietkaufstützungsverordnung für Objektförderungen - (RMV)StF: LGBl Nr 103/2015

Änderung

LGBl Nr 103/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 50 Abs 2 Z 2 und 3 des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015, LGBl Nr 23, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich

2. Abschnitt

Vorzeitige Darlehensrückzahlung

§ 2 Vorzeitige Rückzahlung mit Nachlass

§ 3 Voraussetzungen

§ 4 Höhe des Nachlasses

§ 5 Marktkonformer Barwert

§ 6 Rückzahlung und Fälligkeit

§ 7 Verfahren

§ 8 Kosten

3. Abschnitt

Förderung des Miet-Kaufs

§ 9 Zuschuss

§ 10 Höchstzulässiger Kaufpreis

§ 11 Verfahren

4. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 12 In- und Außerkrafttreten

§ 13 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

Fundstelle seit 30.07.2020 weggefallen.

Stand vor dem 30.07.2020

In Kraft vom 29.12.2016 bis 30.07.2020
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. Dezember 2015 über bestimmte Hilfen für Objektförderungen nach früheren Wohnbauförderungsgesetzen (Rückzahlungs- und Mietkaufstützungsverordnung für Objektförderungen - (RMV)StF: LGBl Nr 103/2015

Änderung

LGBl Nr 103/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 50 Abs 2 Z 2 und 3 des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015, LGBl Nr 23, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich

2. Abschnitt

Vorzeitige Darlehensrückzahlung

§ 2 Vorzeitige Rückzahlung mit Nachlass

§ 3 Voraussetzungen

§ 4 Höhe des Nachlasses

§ 5 Marktkonformer Barwert

§ 6 Rückzahlung und Fälligkeit

§ 7 Verfahren

§ 8 Kosten

3. Abschnitt

Förderung des Miet-Kaufs

§ 9 Zuschuss

§ 10 Höchstzulässiger Kaufpreis

§ 11 Verfahren

4. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 12 In- und Außerkrafttreten

§ 13 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

Fundstelle seit 30.07.2020 weggefallen.

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