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Anspruchsberechtigte Bedienstete: | Prozentsatz aus E/1/1/2 |
| 15 |
(2) Bediensteten mit einer Strahlengefährdungnach § 8 Abs 2 vorliegen, erhalten an Stelle der Stufe 1 (Arbeiten im Kontrollbereich iSd Strahlenschutzgesetzes) gebührt eine monatliche StrahlenabgeltungInfektionsabgeltung die Abgeltung gemäß § 8 Abs 2 in einem um 15 Prozentpunkte erhöhten Ausmaß.
(3) Bediensteten mit einer Strahlengefährdung der Stufe 2 (Arbeiten überwiegend im Überwachungsbereich iSd Strahlenschutzgesetzes) gebührt eine monatliche Strahlenabgeltung der Stufe 2 in Höhe von 3,020 % aus E 1/1/2.
(4) Folgenden Bediensteten gebührt eine monatliche Infektionsabgeltung:
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(5) Bediensteten, die mehrere Voraussetzungen gemäß Abs 1 bis 4 erfüllen, gebührt jene Abgeltung, die mit dem höchsten Betrag festgelegt worden ist.
Anspruchsberechtigte Bedienstete: | Prozentsatz aus E/1/1/2 |
| 15 |
(2) Bediensteten mit einer Strahlengefährdungnach § 8 Abs 2 vorliegen, erhalten an Stelle der Stufe 1 (Arbeiten im Kontrollbereich iSd Strahlenschutzgesetzes) gebührt eine monatliche StrahlenabgeltungInfektionsabgeltung die Abgeltung gemäß § 8 Abs 2 in einem um 15 Prozentpunkte erhöhten Ausmaß.
(3) Bediensteten mit einer Strahlengefährdung der Stufe 2 (Arbeiten überwiegend im Überwachungsbereich iSd Strahlenschutzgesetzes) gebührt eine monatliche Strahlenabgeltung der Stufe 2 in Höhe von 3,020 % aus E 1/1/2.
(4) Folgenden Bediensteten gebührt eine monatliche Infektionsabgeltung:
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(5) Bediensteten, die mehrere Voraussetzungen gemäß Abs 1 bis 4 erfüllen, gebührt jene Abgeltung, die mit dem höchsten Betrag festgelegt worden ist.